Geschichte

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein wurde am 05. Dezember 1957 gegründet,  bis 1976 mit dem Namen Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein.

Vorausgegangen war zunächst schon kurz nach Kriegsende die Gründung zahlreicher örtlicher Anwaltvereine, die in der Zeit des Nationalsozialismus aufgelöst oder in den Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen überführt worden waren. Im Jahre 1948 folgte die Gründung des Deutschen Anwaltvereins. Mitglieder wurden die örtlichen Anwaltvereine, die ihrerseits Einzelmitglieder hatten. 

Nach und nach gründeten die Vereine in den verschiedenen Bundesländern Landesgruppen, allen voraus der Bayrische Anwaltverband, ein Zusammenschluss der Anwaltvereine in Bayern mit dem Ziel, die Aufgaben des DAV auf Landesebene wahrzunehmen. Die Landesgruppen waren zunächst nur lose Zusammenschlüsse ohne Satzungen.  Mitgliederversammlungen waren die Ausnahme. Aufgabe der Vorsitzenden war es, Kontakt zum den Landesregierungen und Parlamenten sowie der Richterschaft zu unterhalten.



Das änderte sich in Nordrhein-Westfalen, als auf Initiative des damaligen Vorsitzenden Dr. Anton Roesen anlässlich einer Mitgliederversammlung des DAV in Hamburg ein „kurzer Gedankenaustausch“ der Vertreter der örtlichen Vereine stattfand. Bei diesem Treffen im Mai 1973 wurde eine Weiterentwicklung der Landesgruppe beschlossen. Sie sollte über die bisherigen Aufgaben hinaus. Bindeglied zwischen DAV und Landesregierung und Landtag sein, die Interessen der Vereine gegenüber Vorstand und Geschäftsstelle des DAV vertreten und  die Pressearbeit zu den für die Öffentlichkeit interessanten Themen der Anwaltschaft im Land übernehmen.  Außerdem sollten regelmäßig Mitgliederversammlungen durchgeführt, der Vorstand erweitert und eine Satzung erarbeitet  werden. Diese wurde schließlich von Mitgliederversammlung im April 1976 beschlossen. 
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen war in den letzten Jahrzehnten an großen Veränderungen und Entwicklungen der Anwaltschaft beteiligt, etwa am Erlass des Beratungshilfegesetzes 1981, durch das die Zuständigkeit der Rechtsanwälte bei der Beratungshilfe gesichert und die Einrichtung öffentlicher Beratungsstellen verhindert wurde. Eine weitere große Aufgabe war die Gründung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen 1985.

Profil

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein ist ein Verein der Vereine. Er ist der Zusammenschluss der 57 örtlichen Anwaltsvereine in den Oberlandesgerichtsbezirken Düsseldorf, Hamm und Köln und repräsentiert auf Landesebene  rund  Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diesem Bundesland.


Der Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft und des Anwaltsnotariats in Nordrhein-Westfalen, insbesondere durch Förderung von Rechtspflege und Gesetzgebung, Aus- und Fortbildung sowie Pflege des Gemeinsinns und des wissenschaftlichen Geistes der Rechtsanwaltschaft.
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen führt regelmäßig Arbeitsgespräche mit dem Deutschen Richterbund, den Präsidenten und Geschäftsführern der Rechtsanwaltskammern Düsseldorf, Köln und Hamm sowie den Mitgliedern im Rechtsausschuss des Landtags. Seit 1977 gehören die  Einladungsabende für die Angehörigen des Justizministeriums sowie für Parlamentarier zur regelmäßigen Einrichtung. Erfolgreich wirkt der Landesverband in rechtspolitischen Fragen mit. Er nimmt bei den Beratungen zu Gesetzentwürfen direkten Einfluss durch Stellungnahmen, vor allem gegenüber dem Justiz- und dem Innenministerium, aber auch gegenüber der Landesregierung und dem Landtag.
Innerhalb der Verbandspolitik des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sieht der Landesverband Nordrhein-Westfalen sich als  Bindeglied zwischen den örtlichen Anwaltsvereinen auf lokaler Ebene und dem DAV auf Bundesebene. Er unterhält intensive Kontakte zu Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung des DAV sowie den Landesverbänden in den anderen Bundesländern. Der Landesverband sieht sich aber auch als Mittler zwischen den 57 örtlichen Anwaltsvereinen. Regelmäßige Zusammenkünfte zum Informations-, Erfahrungs- und Meinungsaustausch gehören zum festen Programm.