Der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein wurde am 05. Dezember 1957 gegründet, bis 1976 mit dem Namen Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein. Vorausgegangen war zunächst schon kurz nach Kriegsende die Gründung zahlreicher örtlicher Anwaltvereine, die in der Zeit des Nationalsozialismus aufgelöst oder in den Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen überführt worden waren. Im Jahre 1948 folgte die Gründung des Deutschen Anwaltvereins. Mitglieder wurden die örtlichen Anwaltvereine, die ihrerseits Einzelmitglieder hatten. Nach und nach gründeten die Vereine in den verschiedenen Bundesländern Landesgruppen, allen voraus der Bayrische Anwaltverband, ein Zusammenschluss der Anwaltvereine in Bayern mit dem Ziel, die Aufgaben des DAV auf Landesebene wahrzunehmen. Die Landesgruppen waren zunächst nur lose Zusammenschlüsse ohne Satzungen. Mitgliederversammlungen waren die Ausnahme. Aufgabe der Vorsitzenden war es, Kontakt zum den Landesregierungen und Parlamenten sowie der Richterschaft zu unterhalten.
Geschichte
Profil
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein ist ein Verein der Vereine. Er ist der Zusammenschluss der 57 örtlichen Anwaltsvereine in den Oberlandesgerichtsbezirken Düsseldorf, Hamm und Köln und repräsentiert auf Landesebene rund Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diesem Bundesland.
Der Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft und des Anwaltsnotariats in Nordrhein-Westfalen, insbesondere durch Förderung von Rechtspflege und Gesetzgebung, Aus- und Fortbildung sowie Pflege des Gemeinsinns und des wissenschaftlichen Geistes der Rechtsanwaltschaft. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen führt regelmäßig Arbeitsgespräche mit dem Deutschen Richterbund, den Präsidenten und Geschäftsführern der Rechtsanwaltskammern Düsseldorf, Köln und Hamm sowie den Mitgliedern im Rechtsausschuss des Landtags. Seit 1977 gehören die Einladungsabende für die Angehörigen des Justizministeriums sowie für Parlamentarier zur regelmäßigen Einrichtung. Erfolgreich wirkt der Landesverband in rechtspolitischen Fragen mit. Er nimmt bei den Beratungen zu Gesetzentwürfen direkten Einfluss durch Stellungnahmen, vor allem gegenüber dem Justiz- und dem Innenministerium, aber auch gegenüber der Landesregierung und dem Landtag. Innerhalb der Verbandspolitik des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sieht der Landesverband Nordrhein-Westfalen sich als Bindeglied zwischen den örtlichen Anwaltsvereinen auf lokaler Ebene und dem DAV auf Bundesebene. Er unterhält intensive Kontakte zu Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung des DAV sowie den Landesverbänden in den anderen Bundesländern. Der Landesverband sieht sich aber auch als Mittler zwischen den 57 örtlichen Anwaltsvereinen. Regelmäßige Zusammenkünfte zum Informations-, Erfahrungs- und Meinungsaustausch gehören zum festen Programm.